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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Datum und Uhrzeit
22.06.2020 (14:00 Uhr)
Ende
22.06.2020 (15:00 Uhr)
Referent
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Kategorie
Weiterbildungen

#Workhacks sind minimalinvasive Methoden, um die Zusammenarbeit von Teams zu verbessern. #Workhacks verzichten bewusst auf langwierige Analyse und durchgeplante Change-Prozesse und beginnen stattdessen mit Veränderung unmittelbar in den Teams – mit Methoden, die am nächsten Tag einsetzbar sind.

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Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Tel. 0371 6900 1215
Mail: kerstin.vogelsang@chemnitz.ihk.de

Die Veranstaltung ist kostenfrei und die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Der Link zur Einwahl in den virtuellen Konferenzraum wird Ihnen per E-Mail geschickt.
Das Herunterladen einer Software ist nicht nötig.

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